Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser zu einem Schaden für die Patientin oder den Patienten geführt hat, bejahten die MDK-Experten aus Sachsen in fast jedem sechsten Gutachten (17 %) – das heißt in 129 Fällen.
Die festgestellten Fehler zeigen möglicherweise nur einen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Genaue Zahlen sind nach wie vor unbekannt: In Deutschland werden Behandlungsfehler nicht zentral erfasst.
Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädiert der MDK Sachsen für eine Sicherheitskultur, bei der Fehler offengelegt und ausgewertet werden. „Denn nur wenn man die Fehler kennt, sie systematisch erfasst und darüber redet, kann man aus Fehlern lernen und sie künftig vermeiden“, sagt Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen.
Die MDK-Zahlen erlauben keine umfassenden Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen. Sie tragen aber dazu bei, dass über mögliche Ursachen von Fehlern und über Fehlervermeidung diskutiert wird und sind damit ein wichtiger Beitrag zur Sicherheitskultur.
Die durch die MDK-Gutachterinnen und Gutachter geprüften Behandlungsfehlervorwürfe betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.
„Die Zahlen der Jahresstatistik stehen für Menschen, Patientinnen und Patienten und medizinisches Personal. Sie sind immer mit einem persönlichen Schicksal verbunden. Die Gutachten des MDK stellen Medizinische Sachverständigengutachten ohne eine juristische Würdigung dar und tragen in vielen Fällen dazu bei, dass offene Fragen geklärt und Vorwürfe neutral und abschließend bewertet werden. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur individuellen Krankheitsbewältigung und Trauerarbeit auf der einen und zur Fehlertransparenz und Sicherheitskultur auf der andere Seite.“ erklärt Dr. Katrin Richter, Fachreferentin für Behandlungsfehler des MDK Sachsen.