Der MDK Sachsen wird weiterhin Anlassprüfungen in den Pflegeeinrichtungen durchführen, wenn das aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.
Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen. So wird der schnelle Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während dieser Zeit in der Regel ebenfalls keine körperlichen Untersuchungen statt.
Die Medizinischen Dienste unterstützen mit diesen Maßnahmen die politische Initiative der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder.