Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.
Die Zahlen der Medizinischen Dienste zeigen nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben nach wie vor unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst; zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und deshalb auch nicht gemeldet. Daher ist die Jahresstatistik zur Begutachtung von Behandlungsfehlern des Medizinischen Dienstes nicht repräsentativ. Sie erlaubt keine allgemeingültigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen.
Im Interesse der Patientinnen und Patienten setzt sich der Medizinische Dienst seit Jahren für eine neue Sicherheitskultur ein: „Behandlungsfehler müssen endlich konsequent offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. Nur wenn man die Fehler kennt, kann man aus ihnen lernen und sie künftig vermeiden“, sagt Dr. Ulf Sengebusch, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen.
Hintergrund
Spezielle Gutachterteams des Medizinischen Dienstes prüfen Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Die Gutachterinnen und Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard und in aller Sorgfalt abgelaufen ist. Liegt ein Verstoß gegen Medizinische Standards vor, wird geprüft, ob der Schaden, den der Versicherte erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadenersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternehmen wollen. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.