Hintergrund der Umwandlung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ oder MDK-Reformgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Intention des Gesetzgebers ist es, den Medizinischen Dienst zu stärken und unabhängig von den Krankenkassen zu organisieren.
Dazu wurde auch die Besetzung des Verwaltungsrates neu geregelt. Der Verwaltungsrat wurde von 15 auf nun 23 Mitglieder erweitert. 16 von ihnen kommen aus der sozialen Selbstverwaltung, je zur Hälfte von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Sie werden als stimmberechtigte Ehrenamtliche durch die Krankenkassen und deren Verbände in den Verwaltungsrat gewählt. Sieben weitere Mitglieder werden vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) benannt. Fünf dieser Mitglieder mit Stimmrecht kommen aus Patienten-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen, zwei Mitglieder ohne Stimmrecht sind auf Vorschlag der Landesärztekammer und der Verbände der Pflegeberufe zu benennen.
Der bisherige Geschäftsführer des MDK Sachsen und neuer Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes, Dr. Ulf Sengebusch, betont: „Unsere Beratungs- und Begutachtungsaufgaben bleiben von der Namensänderung weitestgehend unberührt. Wir wirken weiter als interessenunabhängiger sozialmedizinischer Begutachtungs- und Beratungsdienst an der Gestaltung des Gesundheitswesens mit und bleiben ein kompetenter und zuverlässiger Partner der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen.“