Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund: „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz die Möglichkeit geschaffen wird, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung mittels strukturierten Telefoninterview zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um für die Versicherten auch in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels den zeitnahen Zugang zu Pflegeleistungen sicherstellen zu können.
Wir müssen aber am Ball bleiben, um die Pflegebegutachtung insgesamt zukunftsfest zu gestalten. Dazu sind weitere Schritte der Flexibilisierung und die Nutzung der Digitalisierung erforderlich. Nur so wird es gelingen, die Pflegebegutachtung nachhaltig für den demografischen Wandel aufzustellen und die schnelle Versorgung für die Versicherten zu gewährleisten.“
Hintergrund:
Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung: Zwischen 2016 und 2021 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von 3,1 Millionen auf 5 Millionen gestiegen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen ist die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst. Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes sind von 1,8 Millionen im Jahr 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen − Tendenz weiter steigend. Durch den Fachkräftemangel stehen jedoch immer weniger Pflegefachkräfte für die Begutachtung zur Verfügung. Um die Pflegebegutachtung und damit die Versorgung der Pflegebedürftigen zeitnah gewährleisten zu können, ist eine Flexibilisierung der Begutachtungsformate notwendig, sodass in bestimmten Fällen neben der Begutachtung im Hausbesuch auch das strukturierte Telefoninterview und die Videobegutachtung eingesetzt werden können.
Pressekontakt:
Michaela Gehms, Pressesprecherin Medizinischer Dienst Bund
Tel. 0201 8327-115; Mobil: +49 172 3678007 Email: michaela.gehms(at)md-bund.de