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MDK Sachsen | Aktuelle Meldung | Dresden |

Informationen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Umsetzung und Förderung

Stationäre Einrichtungen finden online wertvolle Informationen zur Umsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG).

Mit der Umsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) erhalten ambulante und stationäre Einrichtungen verschiedene Fördermöglichkeiten. Koordiniert werden die PpSG-Förderprogramme von der DAK-Gesundheit (Zentrale Hamburg).

Hier informiert die DAK-Gesundheit auf ihrer Webseite zu den Fördermöglichkeiten.

 

Die vdek-Landesvertretung Sachsen stellt ebenfalls Informationen zur Umsetzung des PpSG zur Verfügung. 
Auch Formularvordrucke, beispielsweise zur Beantragung von Vergütungszuschlägen, lassen sich dort herunterladen.

Zum PpSG gehört auch ein neues System zur Messung und Darstellung der Pflegequalität. Einerseits wurden die Richtlinien für die MDK-Qualitätsprüfung grundlegend überarbeitet. Andererseits werden stationäre Einrichtungen zukünftig Indikatorendaten erheben. Für die entsprechend notwendigen Schulungen erhält jede zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtung einmalig 1000 Euro. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zur neuen MDK-Qualitätsprüfung.

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