Die Medizinischen Dienste führen in dieser Zeit auch keine Qualitätsregelprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Anlassprüfungen sind jederzeit weiterhin möglich, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Die Medizinischen Dienste bauen derzeit die Testkapazitäten aus und werden die Qualitätsregelprüfungen baldmöglichst wieder aufnehmen.
Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während dieser Zeit ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt. Auf diese Regelungen haben sich GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit verständigt.
- Verlängerung der gemeinsamen Verlautbarung von GKV-Spitzenverband und MDS zum Umgang mit der Pflegebegutachtung und den Qualitätsprüfungen während der aktuell verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (pdf 134 kb)
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang des MDK mit dem Coronavirus (PDF 537 KB).