„Mit dem KHVVG wird ein wichtiger und notwendiger Reformprozess eingeleitet, um die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern. Der Medizinische Dienst stellt bei seinen derzeitigen Prüfungen fest, dass in den Kliniken oft Personalmangel herrscht und notwendige Anforderungen für komplexe Leistungen teilweise nur unzureichend erfüllt werden. Um die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern, ist die Reform unverzichtbar – darin sind sich alle Expertinnen und Experten einig.
Es ist im Sinne der Ergebnisqualität und der Patientensicherheit, wenn komplexe Leistungen wie zum Beispiel die akute Schlaganfallversorgung oder bestimmte Krebstherapien in dafür besonders qualifizierten Kliniken erbracht werden. Darüber hinaus ist die Grundversorgung flächendeckend sicherzustellen.
Der Medizinische Dienst kann mit seinen unabhängigen Qualitätsprüfungen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität leisten. Das KHVVG sieht für den Medizinischen Dienst neue Prüfaufgaben vor. Damit diese zielführend und aufwandsarm für alle Beteiligten gestaltet werden können, ist es notwendig, den Medizinischen Dienst bei der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und der damit verbundenen Qualitätskriterien regelhaft zu beteiligen.“
Die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zum Referentenentwurf des KHVVG ist hier abrufbar.
Pressekontakt
Michaela Gehms
Pressesprecherin Medizinischer Dienst Bund
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