Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und der Patient einen Schaden erlitten hat, bejahten die MDK-Experten des MDK Sachsen in fast jedem 3. Gutachten (31,3 Prozent) – das heißt in 206 Fällen. In 16,5 Prozent der Fälle stellten die MDK-Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler auch Ursache für den Schaden war – dies trifft beim MDK Sachsen für 109 Fälle zu.
Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen. Die daraus resultierenden Schäden sind daher auch unterschiedlich gravierend.