Mit Blick auf die pflegebedürftigen Menschen und ihren Schutz, so der MDS in seiner Presseerklärung vom 18.08.2020, sei es notwendig, die Regelprüfungen zeitnah wiederaufzunehmen.
Nach wie vor gilt es, die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen weiterhin vor Infektionen zu schützen, gleichzeitig ist aber die Einhaltung einer qualitativ guten Versorgung sicherzustellen. Die Qualitätsprüfungen werden deshalb unter Berücksichtigung der einschlägigen Verordnungen und Vorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie und unter Einhaltung angemessener Hygieneregeln umgesetzt. Der MDK Sachsen ist für den Beginn der Qualitätsprüfungen ab dem 1. Oktober entsprechend vorbereitet.
Grundlegend ergeben sich keine Änderungen für den Ablauf der Qualitätsprüfungen. Auch die Ankündigung der Regelprüfung am Vortag per Fax, erfolgt wie gehabt.
Hier finden Sie relevante Formulare zur Vorbereitung der Qualitätsprüfungen.