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Prüfung von OPS-Strukturmerkmalen - Anträge 2022 für 2023

Eine Beantragung von OPS-Strukturprüfungen in 2022 für die Abrechnung von Leistungen in 2023 ist nach der Veröffentlichung der aktualisierten Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ in der für das Jahr 2022 gültigen Fassung mit deren Anlagen möglich.

Die Richtlinie wird auf dieser Seite veröffentlicht, nachdem das Stellungnahmeverfahren zum Richtlinien-Entwurf abgeschlossen und die Richtlinie vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurde.

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